Zitat:
Zitat von Deserteur
Es würde doch schon reichen, wenn der Bundespräsident einfach ein Gesetz dem Verfassungsgericht (BVG) zur Prüfung übergeben kann. Solange wie geprüft wird, gilt das Gesetz nicht. Hat der Bundespräsident n-mal (- über die Anzahl n kann man sich streiten -) ein schwer verfassungswidriges Gesetz unterschrieben (- ist zu beanstanden vom BVG -) sollten Displinarmaßnahmen/Verfahren und evtl. die Amtsemthebung drohen, da er seinem Job als „Notar“ der Republik nicht nachkommt.
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Der Präsident hat eigene Juristen, die das Gesetz untersuchen.
Da wird auch geprüft, und nicht einfach nur unterschrieben.
Und so ist das auch nicht gedacht: der Präsident soll doch gerade neutral sein.