Zitat:
Zitat von Deserteur
c) Einfach mal ein Blick in die Praxis. Wurden die Daten bis zum Kippen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert? Ja. Ergo gilt das Gesetz bis dahin. Wurden die Daten danach gelöscht. Nicht, dass ich wüsste. Ich kann mich da aber auch täuschen. Bei Geaetzen, wo du im Knast landest, ist das ganze dann noch schlimmer, weil die Zeit kannst du nicht zurückdrehen.
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Du blickst auf die Praxis, und weißt es dann selber nicht?
Ich weiß es auch nicht, ich gehe davon aus, dass ein Verteidiger das rausbekommt, wenn da gemauschelt wurde, u.a. weil die Anklage sagen muss, wo die Informationen herkommen.
Und ich gehe davon aus, dass es diese Fälle, die du und Snape hier als Normalität in deutschen Gefängnissen postulieren, schlimmstenfalls Einzelfälle sind, wenn man überhaupt mal einen hat.
Dazu kommt dann noch, dass ihr unterstellt, der Gesetzgeber tut das wissentlich und absichtlich mit dem Ziel, unschuldige ins Gefängnis zu werfen.