Zitat:
Zitat von mithardemb
Das bedeutet dann unterm Strich, dass die Entscheidung von den Geologen getroffen werden müsste und auf gar keinem Fall einem Politiker überlassen werden. Was machen wir aber dann, wenn die Geologen - oder andere Fachleute - keine einheitliche Meinung haben. Das soll durchaus vorkommen.
Wie legitimieren wir eigentlich dann noch eine Wahlberechtigung für alle Bürger. Dürften nicht nur führende Psychologen nach eingehender Studie bestimmen, wer uns vernünftigerweise vertreten kann?
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Es wird in einem Fachgremium diskuttiert und ein Abschlussbericht erstellt. Bei Meinungsverschiedenheiten wird so entschieden, wie auch im Supreme Court der USA - per Mehrheitsentscheid der beteiligten Fachleute. Entsprechende Fachgesellschaften sind ja in allen Wissenschaftlichen Disziplinen vorhanden.
Die Wahlberechtigung ist allgemein durch das Grundgesetz legitimiert. Artikel 38 Absatz 2. Die steht hier auch nicht zur Diskussion, sondern Wahlen zu Einzelthemen.