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Alt 26.10.2018, 17:03
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Lousy Defence Lousy Defence ist offline
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Zitat:
Zitat von Zweier Beitrag anzeigen
Grußonkel? Ein Ehrensöldner (...) hält für Deutschland (...) sein Gesicht hin? Nach all der Medienschelte ihm und seiner Familie gegenüber dürfte doch ein wenig Schmerzensgeld drin sein?



Na, ob der Vergleich mit Schmerzensgeld sinnvoll ist, weiß ich nicht. Aber wenn ich schon spaßeshalber vergleiche:

Auszug aus Celler Schmerzensgeldsammlung vom OLG Celle
76.693,78 EUR
(150.000 DM)

+ mtl. SchmG-Rente 204,52 EUR (400 DM) mehrere Bereiche des Körpers

Schädelbruch; Mittelgesichtsfraktur; Augenhöhlenfraktur mit Erblindung rechtes Auge;Unterkieferbruch, Oberschenkelbrüche rechts und links; Unterarmschaftbruch; Frakturen an beiden handgelenken Mehrfache Operationen und Nachoperationen und Anschlussbehandlungen ------ 100% Dauerschaden: Beinverkürzung rechts um 1,5 cm; Erblindung eines Auges. Es haben sich schmerzhafte Arthrosen mit fortschreitender Tendenz gebildet, die möglicherweise weitere Operationen erforderlich machen werden 14 U 221/02
und andererseits

Ehrensold für ehemalige Bundespräsidenten

Die jetzige Regelung wurde im Juli 1959 eingeführt. Zuvor hätten Bundespräsidenten (wie die Reichspräsidenten in der Weimarer Republik) in den ersten drei Monaten nach ihrem Ausscheiden ihre vollen Bezüge erhalten, danach 75 % der Bezüge für ein Jahr, anschließend bis zum Lebensende den Ehrensold, der der Hälfte der Bezüge entsprach.[1] Die Neuregelung wurde zum Ablauf der Amtszeit des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss (1949-1959) beschlossen, um dem alternden Bundeskanzler Konrad Adenauer einen Wechsel in das Bundespräsidentenamt attraktiver zu machen. Allerdings zog Adenauer seine Kandidatur zurück und blieb Bundeskanzler; trotzdem wurde die Änderung vom Bundestag beschlossen.[2][3]

Die Höhe des Ehrensoldes ist 2013 von 199.000 Euro p. a. auf 217.000 Euro p. a. erhöht worden.

Dann frage ich mich, was so ein Bundespräsident alles erlittenen haben muss, um die Höhe des "Schmerzensgeldes" zu rechtfertigen.