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AW: Materialfrage bzgl. Zulässigkeit
Entschuldige, ich hab völlig übersehen, dass das Thema um exakt diesen Bereich erweitert wurde.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist. Die "Fingerstelle" kann ausgespart bleiben.
Die Toleranz bezieht sich in meinen Augen aber auf beschädigte Beläge und nicht auf bewusst freigelassene Stellen.
Aber ich bin zugegeben auch nicht wirklich firm in der Materie.
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In vino veritas
Geändert von Hansi Blocker (11.11.2018 um 16:19 Uhr)
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