Moin!
Zitat:
Zitat von Kompletter Wahnsinn
Ja klar, aber das ist doch nur ein Spezialfall; eine Ausnahme von der allgemeinen Regel, nach der es doch nicht so ist, dass man, um die Formulierung oben mal zuzuspitzen, den Belag irgendwo beliebig auf das Schlägerblatt kleben kann, so dass 3/4 unbedeckt bleiben.
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Wo steht denn bitte, wie meine Handhaltung zu sein hat? Wenn du mit dem restlichen Viertel, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, klar kommst, ist doch alles gut - dennoch muss halt der Schriftzug durchgängig mit dem verwendeteten Gummi zusammenhängen (also nix von wegen zwei versch. Gummis auf einer Seite) und zum Griff hin montiert sein.
VG