Eine solche Handhaltung ist mir zwar noch nie begegnet

, aber das ist auch nicht der Punkt, auf den es mir hier ankommt. Wenn ich deine Formulierung paraphrasiere, ist es grundsätzlich egal, wo man den Belag aufklebt. Nach meiner Auffassung hingegen ist es im Gegenteil grundsätzlich nicht egal; eine Abweichung von der vollständigen Bedeckung ist nur abhängig von einem bestimmten Parameter, nämlich der Handhaltung, erlaubt. Können wir uns darauf einigen?