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AW: Materialfrage bzgl. Zulässigkeit
Anschauliches Beispiel - Bauanleitung für einen Schläger:
1. Einen Holzdübel nehmen
2. Beide Enden abfeilen, damit sie wirklich eben sind
3. Schwarz und rot anmalen
4. Mit schönem Kantenband verzieren.
Fertig ist der Wettkampfschläger. Warum soll das zulässig sein?
1. Die Mindestanforderungen an Schläger (die Farbgebung, das Blatt ist eben, unbiegsam und aus Holz) sind erfüllt.
2. Größe und Form des Blattes dürfen beliebig sein, also auch beliebig klein.
3. Ein Griff muss nicht vorhanden sein.
4. Beläge sind nur erforderlich, wenn die jeweilige Seite zum Schlagen benutzt wird.
5. Definitionsgemäß haben wir eine Schlägerhand, wenn wir den Dübel in der Hand halten, und schlagen den Ball regelkonform, wenn wir ihn mit der Schlägerhand berühren.
Einwände?
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