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AW: MyTischtennis statt click-tt?
Dieser Pranger sollte eigentlich verboten sein. Wäre interessant zu wissen, was passieren würde, wenn der "säumige Zahler" zivilrechtlich gegen myTT vorgehen würde. DSGVO lässt grüßen (Art. 58, 82,83 ... materieller oder immaterieller Schaden usw....)
Weil so, wie es in MyTT steht, wird die Person mit Namen genannt und es wird darauf hingewiesen, dass er nicht zahlt. Und Verletzung der DSGVO wird mit ganz empfindlichen Geldstrafen bestraft. Ganz heikles Thema.
Btw. ich meine aber schon in einem anderen Thread die Problematik Datenschutz mit MyTT gelesen zu haben... Bin mir aber nicht mehr sicher.
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