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Alt 23.12.2018, 11:17
maninblack maninblack ist offline
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AW: An die Gegner der Fusion zu TTBW

Zitat:
Zitat von Trillian Beitrag anzeigen
Bei uns (Bezirk Ulm) sind die Bezirksgebühren wesentlich geringer als 1000*:.....
"kann zusätzlich bis zu 1.000.- * beschlossen werden."
Vereine hätten dann keine Möglichkeit dagegen vorzugehen - müssten zahlen!
War Dir diese Formulierung bekannt?

Interessant ist in diesem Punkt die *DTTB-Abgabe*.
Diese wird, zumindest in unserem Verband (HeTTV) als *durchlaufender Posten" bezeichnet und gesondert abgerechnet.

Hier der Wortlaut:

1.1 Bundesbeitrag
1.1.1
Das Gesamtbeitragsaufkommen der Mitgliedsverbände beträgt ab dem 01.01.2015 1,54 Millionen *.
1.1.2
Für Projekte der Mitgliedergewinnung entrichten die Mitgliedsverbände zusätzlich 30.000,** an zweckgebundenen Beiträgen.
1.1.3
Die Erhebung des Beitrags erfolgt auf Grundlage des prozentualen Anteils der Vereine eines Mitgliedsverbandes an der Gesamtzahl der Vereine der Mitgliedsverbände (1/3) sowie des prozentualen An-
teils der Damen-und Herren-Mannschaften eines Mitgliedsverbandes an der Gesamtzahl der Damen-und Herren-Mannschaften derMitgliedsverbände (2/3).
Hierbei werden 6-er-Mannschaften voll, 4-er-Mannschaften nur zu 2/3 berechnet. Die Berechnung der Mitgliedsbeiträge erfolgt auf Basis der Vereins-und Mannschaftszahlen zum Beginn des Haushaltsjahres.
(Ab 01.07.2021 gilt ergänzend:
Als Vereine gelten hierbei unabhängig einer Mitgliedschaft im Mitgliedsverband alle diejenigen Vereine/Abteilungen, die mindestens eine der nachfolgenden Leistungen des jeweiligen Mitgliedsverbandes
oder des DTTB in Anspruch nehmen:
*Besitz einer Spielberechtigung mindestens eines Mitglieds für diesen Verein,
*Teilnahme mindestens eines Mitglieds am Spielbetrieb (betrifft sowohl Veranstaltungen für Mannschaften als auch Veranstaltungen mit Individualwettbewerben),
*Teilnahme mindestens eines Mitglieds an Aus-/Fort-/Weiterbildungen (u. a. im Bereich der Übungs-leiter, Trainer, Schiedsrichter etc.),
*Serviceleistungen der Online-Plattformen,
*Bezug des Verbandsmagazins.)
1.1.4
Die Mitgliedsverbände sind verpflichtet, dem DTTB einen Zugang zu dem jeweils von Ihnen verwendeten Mannschaftsspielbetriebs-
Abwicklungssystem zum Zwecke der Beitragsberechnung zu gewähren.
1.2 Meldegebühren für die Teilnahme an Bundesveranstaltungen (je Mannschaft)
*
Deutschlandpokal-Wettbewerbe 60,00 *
Bei Eintagesveranstaltungen verringert sich die Höhe der Meldegebühr um 50 %.
ff.


Einfach einmal bei verschiedenen Verbänden nachgeschaut - macht im normalfall keiner -!

DTTB Abgabe
TTVWH in Mannschaftsmeldegebühr enthalten
Battv 33.- * (6er) 25.- (4er) je Mannschaft
SBTTV 65.- *
HTTV pauschal 180 .- * für 2018
TTVN nicht explizit ausgewiesen
BTTV nicht explizit ausgewiesen


Somit zahlen die Vereine in den jeweiligen Landesverbänden unterschiedliche Abgaben, je Verein an den DTTB.
Eine einfache Nachrechnung ist bei der Formulierung nicht möglich.
Werde aus Lust und Laune, wenn die neue Rechnung im Jan. kommt eine Grundlagenberechnung anfordern, da jede Rechnung nachvollziehbar sein muss.

Die *Einnahmemodelle* der Landesverbände, kann man als *kreativ* bezeichnen.
Bsp.

Vereinsbeitrag je Spielzeit:
TTVWH 30.- *
BaTTV 45.- *
SBTTV 25.- *
HTTV 100.- *
TTVN 25.- *
BTTV 80.- *

Spielerabgabe je Saison
TTVWH -
BaTTV *
SbTTV -
HTTV -
TTVN (16,50 * /12,50 *
BTTV (12.-* / 6.- *)

Mannschaftsgebühren von bis (nur Aktive ggf. Senioren)
TTVWH 40.- bis 140.- *
BaTTV 20.- * bis 110.- *
SBTTV 30.- * bis 110.- *
HTTV 70.- * bis 100.- *
TTVN 50.- * bis 100.- *
BTTV 25.- * bis 75.- *

Geändert von maninblack (23.12.2018 um 11:20 Uhr) Grund: Ergänzung
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