Zitat:
Zitat von Armendariz
Es gibt halt im Strafrecht noch so was wie fahrlässige Tötung/Totschlag. Schläger werfen ist grob fahrlässig, jeder weiß, dass Hölzer zu 90% beim Werfen kaputt gehen.
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Ja aber die vergleichen passen alle nicht weil in solchen Fällen nirgends zwischen absichtlich und unabsichtlich unterschieden wird wie hier.
Und die 90% stimmen auch nicht, denn es kommt drauf an wie man den Schläger wirft.
Wie in meinen Beispielen.
Ich kann einen Schläger 10 mal hoch werfen zb 2-3 Meter und kann ihn danach bestimmt 9 mal fangen nur wenn er mir unbeabsichtigt abrutscht und nicht nach oben sondern wegfliegt schaffe ich es nicht mehr.
Das gleiche mit der Bande. Ich kann den Schläger 10 mal aus 2-3 Metern Entfernung in die Bande werfen und er geht nicht kaputt. Wenn ich die Bande aber unabsichtlich verfehle könnte er kaputt gehen.
Wenn ich ihn aus 2 Metern Vollgas gegen die Wand werfe dann stimmen die 90%.
Daher ist die Auslegung das Schlägerwurf grundsätzlich erstmal nicht als Absicht ausgelegt wird sondern als "Unfall" weil man ihn eigentlich nicht kaputt machen wollte.
Sieht man aber einen Wurf der eindeutig so ausgelegt ist das der Schläger höchstwahrscheinlich kaputt geht, dann kann man auch Absicht unterstellen.
Aber wie gesagt wenn man so wirft das Absicht unterstellt werden kann, dann ist das auch Grund genug für rot und dann ist egal ob der kaputt geht oder nicht.
Außerdem muss man sich auch mal nach dem Sinn hinter dieser Regel fragen.
Sie dient dazu zu verhindern, das jemand den Schläger mit Absicht "zerstört", damit er einen anderen nehmen kann.
Es muss ja nicht immer der Holzbruch sein...Man könnte ja bei den meisten Schlägern einfach einen Belag abziehen...Da entsteht ja kein endgültiger Schaden. Das soll verhindert werden. Andersrum hat jemand Tischkontakt beim Schupfen und dabei geht der teilweise Belag ab soll er eben doch wechseln können.
Fakt ist: Schlägerwurf ist nach aktueller Auslegung durch die ITTF grundsätzlich erstmal als unabsichtlich einzustufen (auch wenn das der eine oder andere hier anders sieht-unmaßgeblich) außer es ist EINDEUTIG als Absicht zu erkennen