Zitat:
Zitat von Hillegosser
Vollkommen richtig: "Eine falsche Tatsachenentscheidung muss kein absichtliches Fehlverhalten sein!"
Hier geht Petar aber einfach davon aus. Ohne dass er/wir wissen, was an Punkt (2) Handtuchgate dran ist.
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Nein, ich gehe nicht davon aus.
Ich schließe es aber auch nicht automatisch aus. Ich lasse es offen.
1) Eine falsche Tatsachenentscheidung
muss kein absichtliches Fehlverhalten sein.
Vollkommen richtig!
aber -
2) Eine falsche Tatsachenentscheidung
kann absichtliches Fehlverhalten sein.
Warum schließt man die Möglichkeit ganz aus? (nicht nur in dem Fall!)