Zitat:
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Zitat von w_W_
Und was besagt das Rundschreiben?
Kannst Du den Inhalt mal posten?
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Klar, selbstverständlich tipp ich schnell alles ab...
Na ja - mal schaun was mein Scanner zusammenbringt (unkorrigiert!):
Zitat:
FRISCHKLEBEN
Zur neuen Frischkleberegelung, die im DTS Nr 7 / 2004 bekannt gegeben worden ist, gibt der Schiedsrichterausschuss des DTTB folgende Hinweise:
Eine ausdrückliche Sanktionsvorschrift für die Übergangsregelung des Frischklebens für die bevorstehende Saison fehlt. Deshalb wird auf die allgemeine Vorschrift über das unsportliche Verhalten (ITTF B 5.2.8) zurückgegriffen. Eine Disqualifikation nach dieser Vorschrift liegt im Ermessen des Oberschiedsrichters. Zur einheitlichen Ausübung dieses Ermessens soll wie folgt verfahren werden:
Der Oberschiedsrichter schreitet sofort ein, wenn er das Frischkleben in einem umschlossenen Raum bemerkt. Er verwarnt den Akteur mit dem Hinweis, wenn er das Frischkleben nicht sofort unterlässt, wird er für das nächste Spiel disqualifiziert. Die erste Verwarnung hat somit noch keine unmittelbaren Folgen ist jedoch die Vorstufe zur
Disqualifikation.
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Die in dem Rundschreiben auch zitierten Regelstellen mit der neuen Frischkleberegelung (WO, BLO etc.) werde ich hier nicht zitieren.