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Alt 31.01.2019, 16:53
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Post AW: # Wir für Tobi

Dessen ungeachtet, steht im zuvor zitierten Bericht des Westfalen-Blatts vom 29.01.2019 als Überschrift des Abs. 2: „Schwebendes Verfahren“


Folglich gibt es 3 Komponenten, die miteinander kohärent sind:

a) „Schwebendes Verfahren“ (Zitat: A. Hain, Abs. 2)
b) „fristgerechte Kündigung zum 31.03.2019“ (Zitat: A. Hain, Abs. 2)
c) sofortige Freistellung am vergangenen Do, den 24.01.2019

Insofern muss das Hain-Zitat: („Wir stimmen in der inhaltlichen und konzeptionellen Ausrichtung nicht mehr überein. Deshalb sei die Kündigung erfolgt“) eher im Kontext zwischen Ursache und Wirkung - also die Abfolge aufeinander bezogener Ereignisse - gesehen werden. Demnach kann ein Ereignis/Zustand in A die Ursache für die Wirkung in B oder C sein. >Gänzlich losgelöst von der Schuldfrage!<

Hieran beigeschlossen ist zudem die Frage, ob es sich beim „Schwebenden Verfahren“ um Arbeitsrecht oder Strafrecht handelt. Sprich: Handelt es sich um ein laufendes Arbeitsgerichtsverfahren (Vergleichsverhandlungen zwischen beiden Parteien werden aktuell noch geführt) oder um ein laufendes Ermittlungsverfahren (Ermittlungen zu Vorwürfen gegenüber einer Person sind noch nicht abgeschlossen)? Ein gerichtliches Urteil steht jedenfalls noch aus.


zu c) sofortige Freistellung

Dass es obendrein und in letzter Konsequenz zur „sofortigen“, sprich einseitigen u. unwiderruflichen Freistellung des Arbeitsverhältnisses kam, ist eher ungewöhnlich, da die rechtlichen Hürden für derartig harte Maßnahmen dann doch recht hoch sind (allenfalls im Zusammenhang mit „verhaltens- und personenbedingten Kündigungen“).

Vorzeitige Auflösungsgründe für den Arbeitgeber liegen u.a. vor, wenn eine „den Betriebszwecken dienliche, weitere Zusammenarbeit bis Vertragsende nicht mehr zu erwarten ist“. Anerkannt wären: "Unzutreffende, ehrverletzende oder diskriminierende Behauptungen", die nachweislich vorliegen müssten. Bspw. bei einem dauerhaften Konflikt mit Arbeitskollegen oder bei einer öffentlich geäußerten und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckten Kritik des Arbeitnehmers am Arbeitgeber.


So oder so muss das Verhältnis der Vertragsparteien schon seit längerem ziemlich zerrüttet gewesen sein. Ja …und in gewisser Weise macht es einen traurig zu sehen, wie alle diplomatischen Kanäle scheitern, bestehende Divergenzen (zumindest halbwegs) auszuräumen.

Allerdings sehe ich tendenziell den Verband (Arbeitgeber) in der Pflicht alles Mögliche zu tun, einen nahenden Streit mit seinen Mitarbeitern auf intervenierende, vermittelnde und v.a. außergerichtliche Weise beizukommen. Möglichkeiten gibt es zuhauf (notfalls: Ombudsmann, Schlichtungsverfahren, Schlichtungsausschuss etc.).


Sowohl das Ergebnis als auch der Umgang mit einem verdienten, kompetenten und beliebten HTTV-Verbandstrainer ist dann doch sehr enttäuschend.

Diplomatie, Empathie und Sozialkompetenz hätten dabei sicher eine wohltuende und wegweisende Rolle gespielt!!!
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