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Alt 01.02.2019, 13:29
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crycorner crycorner ist offline
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Zitat:
Zitat von BlinderBarmer Beitrag anzeigen
Während des Verfahrens und nach der Ablehnung darf keiner arbeiten, das hat nichts mit dem Herkunftsland zu tun.
Du hast doch selber gesagt, du bist für schnelle Verfahren und Abschiebung bei Ablehnung, das widerspricht sich doch, wenn du jetzt Forderungen nach einer Wohnung, Integrationsleistungen und Arbeitserlaubnis für Abgelehnte unterstützt.
Das ist nicht richtig. Ein Asylant darf nach 6 Monaten die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen und bis zum Bescheid über seinen Antrag einer Arbeit nachgehen und eine Wohnung beziehen. Ausser eben er kommt aus einem sicheren Herkunftsland. Dann muss er in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben, bis sein Fall final entschieden ist. Inklusive etwaiger Revisionen.

Und ja, ich bin für schnelle Verfahren und Abschiebung. Ich bin vor Allem aber für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gerechtigkeit. Die Entscheidungen müssen im Sinne Aller nicht nur schnell gefällt werden, sondern sie müssen so eindeutig gefällt werden, dass die Asylanten mehrheitlich auf Rechtsmittel verzichten. Und wenn es dann vor Gericht geht, sollte der Termin schnell stattfinden, damit die Rechtsmittelverwendung nicht zum Selbstzweck wird, um noch ein bisschen zu bleiben.
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