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AW: HTTV - Müssen sich alle an dieselben Regeln/Termine halten?
Nach regem Schriftverkehr bezüglich des verbindlichen Rahmenterminplan:
RO 1.5
Die Verbandsangehörigen des HTTV haben das Recht und die Verbandsmitarbeiter des HTTV die Pflicht, sämtliche zu ihrer Kenntnis gelangten strafbaren Verstöße dem Vorsitzenden des Verbandssportgerichtes schriftlich zu melden.
RO 7.1.1
Der Vorsitzende des Verbandssportgerichtes entscheidet bei Meldungen nach 1.5 RO, ob und in welcher Art und Weise es tätig wird. Bei Verfahren, die auf Grund einer Meldung eingeleitet werden, wird der Meldende nicht Verfahrensbeteiligter im Sinne von 1.10.3 RO
Zusätzlich wurde ein Antrag gestellt!
Nun ist die Judikative am Zug!
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