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AW: Mannschaftszusammenlegung
Im DTTB (also Oberliga aufwärts) und auch in der Liga unterhalb der Oberliga nicht. Ob Spielgemeinschaften in den Verbänden zugelassen sind kann jeder Verband selber regeln.
Das findet man auch relativ schnell wenn man in der WO selber nach schaut:
WO A 14
Spielgemeinschaften sind grundsätzlich nicht gestattet.
Alternativ darf ein Mitgliedsverband Spielgemeinschaften nachfolgenden verbandseinheitlichen Regelungen zulassen:
Spielgemeinschaften sind Mannschaften, die aus spielberechtigten Spielern eines führenden Vereins und genau eines aufgenommenen Vereins desselben Mitgliedsverbandes gebildet wer-den. Es ist nicht zulässig, dass ein Verein in verschiedenen Altersklassen bzw. deren Geschlechtern mit jeweils unterschiedlichen Vereinen Spielgemeinschaften bildet. Wird eine Spiel-gemeinschaft in verschiedenen Altersklassen bzw. deren Geschlechtern gebildet, so ist immer derselbe Verein der führende Verein.
Der aufgenommene Verein darf in der Altersklasse und dem Geschlecht, in dem er mit dem führenden Verein Spielgemeinschaften bildet, keine eigenen Mannschaften melden.
Alle Mannschaften der jeweiligen Altersklasse und des jeweiligen Geschlechts des führenden Vereins in den für Spielgemeinschaften zugelassenen Spielklassen sind dann Spielgemein-schaften.
Alle Spielgemeinschaften werden mit „führender Verein/aufgenommener Verein (SG)“ oder mit „frei wählbarer Name (SG)“ gekennzeichnet.
Spielgemeinschaften sind in den Altersklassen der Altersgruppe Senioren nicht gestattet.
Spielgemeinschaften sind nur in der untersten Gliederung gemäß WO A 1 bzw. in den unteren Spielklassen gemäß WO A 1 (verbandseinheitlich nach Maßgabe des jeweiligen Verbandes) gestattet.
Der Verband darf für die Zulassung von Spielgemeinschaften weitere verbandseinheitliche Be-schränkungen (z. B. Gültigkeit für bestimmte Altersklassen, Anzahl von Spielberechtigten, Befristung) festlegen.
Spielgemeinschaften, die nach früheren Bestimmungen der Mitgliedsverbände vor dem 1. Januar 2017 gebildet und an den DTTB gemeldet worden sind, müssen nicht alle o. g. Vorgaben erfüllen (Bestandsschutz). So gelten bei den Spielgemeinschaften mit Bestandsschutz entgegen den Vor-gaben folgende Ausnahmen:
Es ist zulässig, dass ein Verein in verschiedenen Altersklassen bzw. deren Geschlechtern mit jeweils unterschiedlichen Vereinen Spielgemeinschaften bildet. In solchen Fällen muss nicht immer derselbe Verein der führende Verein sein. Pro Altersklasse und Geschlecht ist der füh-rende Verein aber zu benennen, und die anderen Vereine sind dort aufgenommene Vereine.
Spielgemeinschaften dürfen pro Altersklasse und Geschlecht aus spielberechtigten Spielern von maximal drei Vereinen gebildet werden.
Spielgemeinschaften (auch solche mit Bestandsschutz) dürfen an Bundesveranstaltungen und an Veranstaltungen mit direkter Qualifikation zu Bundesveranstaltungen nicht teilnehmen.
Wie das der sächsische Verband geregelt hat kann ich Dir leider nicht sagen. Aber schaue doch in die Ausführungsbestimmungen des sächsischen Verbands.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
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