Zitat:
|
Zitat von Pinguin
Jein: im Bereich der Finger darf das Blatt "unbedeckt oder mit einem beliebigen Material bedeckt" sein. Aber daraus abzuleiten, dass die Noppen aus dem Belag in diesem Bereich herausgebrochen sein dürfen?... Denkbar wärs immerhin...
|
"Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein." (Int. TT-Regeln A Ziff. 4.4)
1. K-P.W hatte geschrieben, dass das ziemlich weit innerhalb des Belages wäre. Dann dürfte die Schlägerseite ja nur zur Hälfte mit dem regulären Belag belegt sein.
2. Ein Noppenbelag mit herausgebrochenen Noppen wäre wohl ein beliebiges Material, aber siehe 1..