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AW: Datenweitergabe an MYTT wohl nicht rechtskonform ?!
Der DTTB ist auch der Meinung, dass 4 -12 jährige die Einverständniserklärung für Datenweitergabe (Mini-Meisterschaften) rechtsgültig unterschreiben dürfen (eine schriftliche Bestätigung durch den DTTB wurde angefragt, jedoch nicht ausgestellt). Ein Blick ins BGB (Geschäftsfähigkeit) würde genügen.
Treffen würde es das letzte Glied in der Kette DTTB * Verband * Verein, der sich im Normalfall darauf verlassen sollte, das Unterlagen des DTTB den seit 25.5.2018 gültigen Regelungen entsprechen (auch wenn diese meiner Meinung nach teilweise - Vereine, Schulen - weit über das Ziel hinaus gehen.
Hessischer Datenschutzbeauftragter ist hier informiert, alle Unterlagen übergeben * braucht aber seine Zeit
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