Zitat:
Zitat von Hillegosser
Das muss ich auch nicht. Es ging doch genau darum, dass für mich die Unschuldsvermutung gilt.
Schuld von I.G. wird nicht bewiesen, also ist er eben als unschuldig anzusehen.
R.W. bzw. sein Verein müssen den Beweis führen und nicht der Schiedsrichter.
Dass die entsprechenden Instanzen dieser Anschuldigung nachgehen müssen und ich mir wie jeder andere auch wesentlich mehr Transparenz wünsche, steht auf einem anderen Blatt.
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Um I. G. strafrechtlich an den Karren zu fahren mag das gelten, für uns als aussen stehende Betrachter muss das aber nicht gelten.
Zunächst ein mal glaube ich unvereingenommen allen Aussagen. Dann steht da eine 100% Aussage von R. W.. Die Nichtaussage von I. G. kann mit 50% Wahrscheinlichkeit bedeuten, dass er nach dem Handtuch gefragt hat oder eben auch nicht. Wenn ich das jetzt nur mal mathematisch auf Wahrscheinlichkeiten runterbreche, ergibt das für mich eine Wahrscheinlichkeit von 75%, dass I. G. nach dem Handtuch gefragt hat.
Für eine "Verurteilung" mag das in der Tat nicht reichen. Kann sich aber jeder seine eigene Meinung bilden, wie diese Wahrscheinlichkeiten zu interpretieren sind.
Wenn Dir die Wetterprognose eine Regenwahrscheinlichkeit von 75% vorhersagt, nimmst Du dann vorsichtshalber einen Regenschirm mit oder eher nicht?