Zitat:
Zitat von JanMove
Um I. G. strafrechtlich an den Karren zu fahren mag das gelten, für uns als aussen stehende Betrachter muss das aber nicht gelten.
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Nein, muss nicht, aber warum sollten wir außenstehende Betrachter davon abweichen?
Weil die Richter doof sind und wir außenstehende Betrachter schlau(er)?
Weil die Gesetze doof sind?
Es erfordert schon ein gewisses Maß an Überheblichkeit um nicht zu sagen Ignoranz dazu, eins der wichtigsten Prinzipien eines Rechtstaats mal eben so außen vor zu lassen, egal ob wir hier vor Gericht sind oder nicht.
Zitat:
Zitat von JanMove
Zunächst ein mal glaube ich unvereingenommen allen Aussagen. Dann steht da eine 100% Aussage von R. W.. Die Nichtaussage von I. G. kann mit 50% Wahrscheinlichkeit bedeuten, dass er nach dem Handtuch gefragt hat oder eben auch nicht. Wenn ich das jetzt nur mal mathematisch auf Wahrscheinlichkeiten runterbreche, ergibt das für mich eine Wahrscheinlichkeit von 75%, dass I. G. nach dem Handtuch gefragt hat.
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Dieser Blödsinn ist nicht Dein ernst, oder? Wird ja immer schlimmer hier.