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Zitat von crycorner
Das ist allerdings eine kreative Herangehensweise, sich der Schuldfrage zu nähern. Das Recht zu schweigen hat nun also einen Preis. Es kostet 25% Glaubwürdigkeit.
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In Deutschland hat jeder das Recht zu schweigen, der verdächtigt oder beschuldigt wird.
Von vier grundsätzliche Verteidigungsstrategien, bezeichnet man die Oberere als "Defensiv – zurückhaltende Verteidigungsstrategie". (macht Sinn wenn man sich selber nicht belasten möchte/bzw. noch mehr belasten könnte, oder dadurch jemand Dritten belasten würde).
"Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden."
Diese Belehrung geht auf den Fall Miranda gegen den Staat Arizona2 aus dem Jahr 1966 zurück.
Der Fall Miranda v. Arizona
Im Jahre 1963 wurde der mexikanische Einwanderer Ernesto Miranda wegen Raubes sowie der Entführung und Vergewaltigung einer jungen Frau verhaftet. Nach zweistündigem Verhör legte der eingeschüchterte Mann ein umfassendes Geständnis ab. Das Gericht in Phoenix – Arizona – verurteilte ihn daraufhin zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe. Der Strafverteidiger von Miranda klagte gegen das Urteil vor dem U.S. Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Seine Argumentation: Die amerikanische Verfassung3 sichert jedem Beschuldigten das Recht auf Aussageverweigerung sowie anwaltlichem Beistand während des Verhörs zu. Miranda wusste dies nicht und konnte von seinen Rechten so keinen Gebrauch machen. Der Gerichtshof hob das Urteil auf und verwies das Verfahren an die Ausgangsinstanz zurück.4 Seitdem wird die Belehrung sinngemäß verwendet und ging als „Miranda-Warnung“ in die Rechtsgeschichte ein.
Das Recht zu schweigen in Deutschland
Der allgemeine, dem zugrundeliegende Rechtsgedanke „nemo tenetur se ipsum accusare“ – die Selbstbelastungsfreiheit – gilt natürlich ebenso in Deutschland (§ 136 StPO).5 Ein Beschuldigter ist zu Beginn seiner ersten Vernehmung über den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf aufzuklären und darüber, dass ihm es frei stehe, ob er sich zur Beschuldigung äußern wolle.
So gesehen sehe ich kein Problem, wenn sich I.G. nicht öffentlich zu den Vorwürfen von R.W: äußern will.
Wundern muss man sich aber auch nicht, wenn es einer oder anderer auch hier als Zeichen der Schwäche versteht.