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AW: Datenweitergabe an MYTT wohl nicht rechtskonform ?!
Wenn Du oder Dein(e) Verein / Firma einmal einen 5-stelligen Betrag als „Abmahnung“ zahlen dürft (leider schon vorgekommen – für eine „in unseren Augen Nichtigkeit“), wirst Du das Thema ganz schnell ernst nehmen.
Es gibt eine neue „Einnahmequelle“ für bestimmte juristische Branchen, die die Unerfahrenheit „nutzen“. Unwissenheit schütz nicht vor Strafe!
Wir sind uns wahrscheinlich alle einig, dass die Datenschutzgrundverordnung in Teilen über das Ziel hinaus gegangen ist, trotzdem ist es geltendes Recht.
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