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AW: MyTischtennis statt click-tt?
Entweder sind einige Personen so naiv, denn Unterschiede zwischen Datenweitergabe an Dritte, ohne schriftliche Einwilligung der Person oder die Darstellung innerhalb eines Verbandes nicht verstehen zu wollen alternativ Sie können es rechtlich nicht begreifen.
Für alle „Dummies“:
Wenn eine Person Mitglied in einem Verband (e.V = gemeinnützig) ist, dieser beschließt die Daten (jedweder Art) ohne Einverständniserklärung an Dritte weiterzuleiten (hier an eine GmbH = kommerziell = Gewinnerzielungsabsicht) ist dies mit der Datenschutzgrundverordnung (25. Mai 2018) nicht vereinbar (dies geht aus der Mitteilung des NRW Datenschutzbeauftragten und Telefonaten mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten eindeutig hervor)!
Die Zeit, die hier einige im Forum verbringen reicht aus um dieses „Werk“ einmal zu lesen (macht aber deutlich weniger Spaß).
@ alle
Die gesetzlichen Regelungen wurden am 25.5.2018 mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung verbindlich!
Ob es jemandem nicht passt oder nicht, eine Nichtbeachtung kann zu drastischen Strafabgaben führen.
Die Argumentation dagegen ist müßig, denn auch wenn ich und viele andere der Meinung sind, dass einige Passagen über das Ziel hinausgehen (mit sehr viel zusätzlicher Arbeit verbunden), sind diese derzeit geltendes Recht!
Wer sich darüber hinwegsetzt hat die Konsequenzen zu tragen.
Da hier im speziellen Fall bereits vorab mehrfach darauf hingewiesen wurde, dies jedoch von „Privatpersonen“ erfolgte, keine Reaktion seitens der Verbände gezeigt wurde, müssen sich nun die Landesdatenschutzbehörden dieses rechtlichen Problems annehmen.
Hier ist der „Druck“ erheblich größer, denn die Verbände partizipieren erheblich durch staatliche Fördermittel, die die „Einnahmen“ von der kommerziellen Gesellschaft bei weitem übersteigen.
Leider haben nur sehr wenige die Courage bzw. das Rückgrat solche Sachen an die richtigen Stellen weiterzuleiten - eigentlich Schade für eine Zivilgesellschaft.
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