Zitat:
Zitat von Noppen-Rasierer
Das ist ja schon sehr interessant. Woraus nimmst du denn diese Erkenntnis? Der von dir zitierte 6f bringt bereits folgende Probleme mit sich:
1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aller Betroffenen ist NICHT ERFORDERLICH!
2. Die Interessen und Grundrechte eines jeden Tischtennis-Spielers überwiegen hier, sodass der Schutz derer Daten erforderlich ist und vorgeht.
MyTT hat sicherlich ein ganz großes Interesse an unseren Daten, aber ein Berechtigtes erkenne ich nirgends.
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zu 1: sie sind erforderlich und zu 2: das glaube ich nicht, auf was für ein Grundrecht beziehst Du dich? (nur mal als Beispiel, weil das immer wieder angeführt wird: Du darfst alle personenbezogenen Daten wie Name, Geburtsort und Geschlecht z.B. beim Ticketverkauf im Fußballstadion abfragen, um so z.B. Menschen ausschließen zu können, die Stadionverbot haben).
wenn dieser Gedankengang so einfach wäre, bräuchten wir gar nicht darüber diskutieren. MyTT hat - glaube ich - nicht umsonst diesen Paragraphen angegeben:
https://www.pingdigital.de/blog/2017...der-dsgvo/1186
und hier noch mal konkret, was der 6f in Bezug auf Sportveranstaltungen bedeutet:
Art. 6 f DSGVO (Berechtigtes Interesse)
- Berichte über Sportveranstaltungen
- Veröffentlichung der Ergebnislisten dienen der Außendarstellungen wie z. B. Name, Geschlecht, Geburtsjahr, Verein, Wettkampfergebnis, Mannschaft
- Geburtsdatum, Adresse, Nationalität
- Öffentlichkeitsarbeit im Verein wie Sportfotografien, Mannschaftsbilder, Fotos von Kinder usw.
Was jetzt unter dem 6 f NICHT fallen würde, wären z.B. Gesundheitsdaten der Spieler, sexuelle Neigung oder Relgion und andere personenbezogene Daten, wo dann das Interesse der Person überwiegt.
Und nochmal im Detail alles erklärt:
https://www.baden-wuerttemberg.daten...-der-DSGVO.pdf