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AW: HTTV - Müssen sich alle an dieselben Regeln/Termine halten?
Das Verbandsportgericht wurde informiert, hat jedoch kein Interesse den Fall eigenständig zu verfolgen, eine Eingangsbestätigung wurde offiziell nicht versendet, nur eine private E-Mail des Vorsitzenden des Verbandsgerichtes ohne Signatur [in bisherigen Schriftwechsel war diese immer gesetzt (Vors. Verbandsgericht) - Trennung Amt / Person] so dass ich einen Antrag nach Rechtsordnung 4.1.2 gestellt und um eine mündlichen Verhandlung (Transparenz) gebeten habe.
Es kann nicht sein, dass hier eine unterschiedliche Auslegung seitens des Verbandes erfolgt.
Leider ist dies nicht alles.
Ein Mädchen konnte am einzigen Ortsentscheid am 15.12.2018 krankheitsbedingt nicht teilnehmen, so wurde offiziell angefragt ob diese bei einem Kreisentscheid teilnehmen könnte, da einige Vereine Interesse hatten Spieler/innen zu schicken jedoch selbst keine Ausrichtung einer Mini-Meisterschaft planen. Dies wurde durch den HTTV schriftlich zugesagt. Durch die oben beschriebenen Irritationen, findet kein Kreisentscheid am 9./10. März statt, so dass alle Teilnehmer/innen des Ortsentscheid gemäß der Ausschreibung für den Bezirksentscheid qualifiziert sind.
Da zwischenzeitlich von Seiten des Vorsitzenden des Verbandsjugendausschuss die Information eines zweiten Ortsentscheides im Odenwald uns schriftlich mitgeteilt wurde, dies sich jedoch erst auf Rückfrage bei der Geschäftsstelle als falsch herausstellt, kann sich das Mädchen nicht sportlich für dir Nachwuchsgewinnungsveranstaltung des DTTB auf Bezirksebene qualifizieren.
Die Bitte um Freistellung für den Bezirksentscheid wurde durch die Geschäftsstelle des HTTV mit der Begründung abgelehnt, dass keine sportliche Qualifikation gemäß den Ausschreibungsbedingungen vorliegt (nur die ersten 4 Platzierten).
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass keine Teilnehmer der Ortsentscheide, Kreisentscheide bei Krankheit der 4 Erstplatzierten nachrücken dürfen (da keine sportliche Qualifikation Plätze 1 – 4), gemäß der klaren Aussage des HTTV.
Kann sich Tischtennis wirklich leisten bereits Nachwuchsspieler/innen zu vergraulen, da bei anderen offiziellen Veranstaltungen Freistellungen u.a. Krankheit üblich sind (wäre mit geringeren Teilnehmerfeldern verbunden) oder wird hier eine ein Exempel an einer, dem Hessischen Tischtennis Verband kritischen Person, vollzogen zulasten von einer Nachwuchsspielerin?
Sollte ein Nachrücken durch die Geschäftsstelle toleriert werden (was nur im Sinne des Sports und der Kinder wäre) ist die Antwort eindeutig!
Im Interesse der Kinder hoffe ich, dass hier eine Meinungsänderung des HTTV Funktionäre vor dem 7. April stattfindet. Alles andere wäre eine Bankrotterklärung der Nachwuchsarbeit im Bereich der Mini-Meisterschaften fürVereine.
Harald Petzl
TSV Erlenbach
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