Hallo,
kann allerdings nur für hessen antworten. bzw. dir einen auszug aus der wos reinreichen.
mehr dazu unter
http://www.httv.de/uploads/Wettspielordnung_2004.pdf
wenn dann noch die meldezeiten eingehalten werden, dürfte es keine probleme geben.
für baden kannst du mal hier reinschauen glaube aber nicht, dass da viel ändert.
www.battv.de/seiten/home.html
wos gibt es hier allerdings seher unübersichtlich. geht glaubig ab punkt 4.0 los
http://www.battv.de/satzungen/wo-aug-2001.pdf
2.2.3 (B 2.3)
Die Erteilung der Spielberechtigung an Ausländer bzw. deutsche Spieler, die bislang die Spielbe-rechtigung
für einen ausländischen Verein oder Verband besessen haben, bedarf der Prüfung
und Genehmigung durch das Generalsekretariat des DTTB. Antragsberechtigt ist der Verein, der
die Spielberechtigung des Spielers anstrebt. Der Antrag ist über den zuständigen Mitglieds-verband
einzureichen. Die Genehmigung darf nur dann gegeben werden, wenn dies unter Be-achtung
der internationalen Bestimmungen möglich ist. Die Beschränkungen gem. 2.9 (B 9)
bleiben hiervon unberührt.
2.2.4 (B 2.4)
Die Genehmigung nach 2.2.3 (B 2.3) ist durch das Generalsekretariat des DTTB sofort zu wider-rufen,
sobald es verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch die Spielberechtigung für einen anderen/für andere Verein(e) im In- und/oder Ausland besitzt.
Der Widerruf ist an den betreffenden Spieler und dessen Verein zuzustellen. Der zuständige Mitgliedsverband ist unverzüglich über den Widerruf zu unterrichten und hat umgehend die Spielberechtigung zu entziehen.
Der Widerruf ist eine Verwaltungsanordnung gemäß § 54 der Satzung, gegen die ein Ein-spruchsrecht des betroffenen Spielers und seines Vereins besteht.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.