Zitat:
Zitat von Gandalf446
Heimtücke:
Mit 160 km/h sind die beiden durch Berlin gerast - erlaubt sind 50 km/h - dabei sind sie mit unverminderter geschwindigkeit über mehrere rote Ampeln gefahren. Das Unfallopfer hatte KEINE Chance, dem Unfall und damit seinem Tod zu entgehen und konnte auch unter absolut keinen Umständen damit rechnen, dass so etwas passieren könnte. Also ja, eindeutig heimtückisch.
niedrige Beweggründe:
Mal eine kurze Definition des Begriffes "niedrige Beweggründe"
"Unter niedrigen Beweggründen versteht man alle, die nach allgemeiner rechtlich- sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind."
Die Befriedigung des eigenen Egos und der eigenen Geltungssucht dürften eindeutig in diese Kategorie fallen. Niedrigste Triebe sollten hier befriedigt werden. Also auch hier, ja, eindeutig niedrige Beweggründe
Was wäre denn ein Urteil, das du als gerecht ansehen würdest?
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Dem steht aber die fehlende Tötungsabsicht entgegen. Also schon vom Prinzip her maximal Totschlag.
Wie würdest du folgendes Szenario beurteilen:
Du gehst Joggen, missachtest jede Ampel, weil du mit jemandem ein Wettrennen machst, rennst eine alte Oma um und die fällt auf den Bordstein und stirbt.
Mord?
Durch das Rennen und deinen "Flash" hast du ja dann auch niedere Beweggründe und Heimtücke..