Zitat:
Zitat von Noppenzar
Genauso sieht es aus!
Klar müssen die verknackt werden, Auto sollte auch eingezogen werden, aber Mord ist das nie und nimmer.
Zwei Gegenbeispiele:
Fall "Tugce":
Täter schlägt sie, sie fällt unglücklich und stirbt. Rechtlich war das Körperverletzung mit Todesfolge. Müsste Analig auch Mord sein.
Die Messerstecher und Schießwütigen im Bereich der organisierten Kriminalität:
Man sticht oder schießt bewusst meistens auf den Oberschenkel und versucht die Beinaterie zu treffen. Gilt rechtlich NICHT als Mord oder Mordversuch, wird oft lediglich auch als Totschlag oder sogar wie bei Tugce beurteilt.
Ein Autorennen siedle ich darunter an.
Als "Gerecht" würde ich bei den Rasern 3-4 Jahre wegen fahrlässiger Tötung empfinden, dazu Führerscheinentzug auf Lebenszeit und darauf eine Haftstrafe mit sehr langer Bewährung.
Das Mordurteil ist für einen Rechtsstaat beschämend und mMn. politisch motiviert.
Es wäre mal interessant was für Urteile gesprochen wurden wenn jemand absichtlich überfahren wurde. Ich kann mir vorstellen, dass das Urteil dann maximal Totschlag war. Hat nicht jetzt erst der Junge, der seiner Mutter das Messer in den Kopf gerammt hat auch "nur" Totschlag bekommen?
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3-4 Jahre wären mMn eine Verhöhnung des Opfers und der Angehörigen.
Der Fall Tugce kann hier nicht zum Vergleich herangezogen weden. Bei einem Schlag ins Gesicht kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Opfer daran stirbt, da kamen noch sehr unglückliche Umstände dazu, die dann zum Tod führten. Wenn man mit 160 km/h über rote Ampeln fährt, kann und MUSS man davon ausgehen, dass ein Unfall tödlich ausgeht.
Mit dem Jungen meinst du vermutlich den Eliteschüler aus Traunstein, der seiner Mutter den Schädel mit einem Hammer eingeschlagen hat (?)
Der hat 8 Jahre wegen Totschlags bekommen, wobei mir die Urteilsbegründung nicht wirklich einleuchtet und ich deswegen auch nicht nachvollziehen kann, wie man in dem Fall auf "Totschlag" anstatt "Mord" kommt.