Zitat:
Zitat von Noppenzar
Dem steht aber die fehlende Tötungsabsicht entgegen. Also schon vom Prinzip her maximal Totschlag.
Wie würdest du folgendes Szenario beurteilen:
Du gehst Joggen, missachtest jede Ampel, weil du mit jemandem ein Wettrennen machst, rennst eine alte Oma um und die fällt auf den Bordstein und stirbt.
Mord?
Durch das Rennen und deinen "Flash" hast du ja dann auch niedere Beweggründe und Heimtücke..
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Auch die fehlende Tötungsabsicht ist kein Problem. Der bedingte Vorsatz reicht aus. Je nach Definition ist der im Berliner Fall gegeben. Der bedingte Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter sich über das erlaubte Risiko hinaus zur Handlung entschließt (Risikotheorie) oder eine unabgeschirmte Gefahr für ein Rechtsgut schafft. Und das war hier der Fall. Da bin ich gespannt, wie der BGH urteilt.
Übrigens hat selbiger kürzlich einem Mord-Urteil gegen einen Raser - wenn auch unter anderen Gegebenheiten! - zugestimmt und das Urteil ist rechtskräftig.
https://www.pfaelzischer-merkur.de/w...r_aid-37112939
In deinem Beispiel wäre es wohl fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge. bei den Geschwindigkeiten kann ich nicht davon ausgehen, dass ein Zusammenstoß zum Tod führen kann, allerdings ist das beschriebene Verhalten fahrlässig.
Ich bin aber Physiker, kein Jurist.