Zitat:
Zitat von Schmidt
Ja. Es ist doch ein Tätigkeitswort...!
Wenn Alkohol mit dabei ist, muss man das wohl stark abschwächen. 
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"Tötend" oder "verletzend" zielt auf das tatsächliche Ergebnis des Ganzen und Grauenhaften.
"Fahrlässig", "grob fahrlässig" oder "Verletzung(en) und Tötung Anderer in Kauf nehmend" fragt nach den Umständen und der Absicht.