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Zitat von kadirim
Gibt es Erfahrungen mit Protesten, wenn Lichtverhältnisse (mind. 300 Lux usw.) nicht passend sind, der Fußboden extrem glatt ist. Die Halle kühler ist als 10 Grad. Oder wenn ein Spieler nach Satzende mit dem Schläger die Box verlässt. Es gar keine abgetrennten Spielboxen vorhanden sind. Ein Spielstandzählgerät nicht da ist. Usw.
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Ich kenne zwei Fälle bei denen Proteste wegen zu glatten Bodens zum 0:9 gegen die Heimmannschaft entschieden wurden.
Wegen der Lichtverhältnisse kenne ich einen Fall - da war die Entscheidung negativ, warum ist mir nicht bekannt da ja besser messbar als "Glätte" oder "Rutschfestigkeit" des Bodens.
Wegen Kälte glaube ich mich an einen Fall in der Oberliga zu erinnern, aber leider nicht an den Ausgang.
Für zu kleine Hallen/Spielboxen kann man jedes Jahr eine Ausnahmegenehmigung beantragen der soweit mir bekannt bei uns immer stattgegeben wurde.
Also : wenn es wirklich grenzwertig ist - Protest einlegen. Muss zwar nicht zum kampflosen Sieg entschieden werden, ist aber wahrscheinlich.