Der Bitte den Eingang vom 7. März zu bestätigen, wurde bisher weder von der Geschäftsstelle noch vom Vors. Verbandssportgericht entsprochen.
Da dies Eingangsbestätigungen bei anderen Anfragen meinerseits durch die Geschäftsstelle erfolgten („zufällig auch der 7. März“)

sagen wir es freundlich „merkwürdig“.
Auf die Fristen der RO bedeutet das, turbulente Tage bis zum 7. Mai oder möchte der Verband es aussitzen / ignorieren? - wird nicht passieren!
RO 4.1.3
Alle Rechtsorgane sind verpflichtet, die aufgeführten Rechtswege und Rechtsmittel zu bearbeiten.
Ein Verfahren sollte in kürzester Frist,
spätestens innerhalb von zwei 2 Monaten nach Zugang beim Rechtsorgan durch Urteil abgeschlossen werden
Immer davon ausgehend, dass die Verantwortlichen den Passus kennen!
Eine meinerseits gewünschte mündliche Verhandlung kann wohl ausgeschlossen werden (Einladungsfristen). - Schade -