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Ersatzspieler/innen für die BTTV-TOP10-Turniere
Betreff: Ersatzspieler/innen für die BTTV-TOP10-Turniere
Bezug: Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Jugend des BTTV
Kann mir jemand erklären,
warum die am 18.03.2017 noch gültige Regelung
„Beim BTTV-TOP10-Turnier ausfallende Spieler werden gemäß Q-TTRL (Stand 11. Februar) ersetzt.“
am 22.07.2018 abgeändert wurde in
„15.6.2 Ersatzspieler: a) Bei Absage eines über die TTRL qualifizierten Spielers rückt bis 2 Wochen vor den 1. VRLTs Nord und Süd der jeweils Nächstplatzierte gemäß TTRL nach. b) Bei späterer Absage eines über die TTRL qualifizierten Spielers oder bei Absage eines über die 1. VRLTs Nord oder Süd qualifizierten Spielers wird über die Vergabe von flexiblen Quotenplätzen an die 1. VRLTs Nord und Süd aufgefüllt.“?
Verwundert bin ich vor allem über den obigen Buchstaben b) ... Ich bin der Meinung, wenn 80 % des Teilnehmerfeldes sich aus einer klar definierten Menge rekrutiert (hier TTRL vom 11.02.), dann sollten auch die Ersatzspieler aus dieser Menge kommen !
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MACHEN ist wie WOLLEN - nur viel krasser !!!
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