Zitat:
Zitat von h.m
a) Ein möglicher Antrag könnte also z.B. folgendes beinhalten: ...darf an der Relegation nur teilnehmen, wer in seinem Verein in der aktuellen Saison drei Einzeleinsätze absolviert hat....
b) Und ich würde hierbei gar nicht unterscheiden, ob das ureigene Vereinsspielen sind oder Nachmeldungen...wer in der aktuellen Saison nicht gespielt hat, sollte auch sportlich nicht an der Relegation teilnehmen können.
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zu a): Ich habe mal in einer alten WO (WTTV) nachgesehen. "
Neuzugänge können bei Entscheidungsspielen nur eingesetzt werden, wenn sie für mindestens drei Spieltage der Rückrunde spielberechtigt waren". Warum hat man diesen Punkt aufgegeben?
zu b): Ich würde einen Unterschied machen, ob jemand über eine sofortige Spielberechtigung für die letzten Spiele verpflichtet wird, oder ein "ureigener Vereinsspieler " ist. Solche Spieler sollten meines Erachtens in Notfällen in Entscheidungsspielen eingesetzt werden dürfen.
Gruss Hdd