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Alt 04.05.2019, 10:45
h.m h.m ist offline
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Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
zu a): Ich habe mal in einer alten WO (WTTV) nachgesehen. "Neuzugänge können bei Entscheidungsspielen nur eingesetzt werden, wenn sie für mindestens drei Spieltage der Rückrunde spielberechtigt waren". Warum hat man diesen Punkt aufgegeben?
zu b): Ich würde einen Unterschied machen, ob jemand über eine sofortige Spielberechtigung für die letzten Spiele verpflichtet wird, oder ein "ureigener Vereinsspieler " ist. Solche Spieler sollten meines Erachtens in Notfällen in Entscheidungsspielen eingesetzt werden dürfen.
Gruss Hdd
zu a) so ähnlich war es in Bayern auch, kann sein dass der Wortlaut etwas anders war, aber sinngemäß identisch....warum? Das kann nur jemand beantworten, der damals auch dabei war.

zu b) wenn man rein sportlich betrachtet und nach der Leistung geht, die die Mannschaft die Runde über abgeliefert hat, dann würde ICH hierbei keinen Unterschied machen. Nur weil jemand ein ureigener Vereinsspieler ist aber die Runde kein einziges Spiel absolviert hat? Rein sportlich erschließt sich mir das nicht.

Geb dir mal ein Beispiel: Bad Königshofen II vor glaube ich zwei Jahren, Aufstieg von der Landesliga in die Bayernliga, Zweikampf mit Eggolsheim...da wird plötzlich der Taiwaner für das entscheidende Spiel eingeflogen, der zwei Jahre vorher in Bad Königshofen 2. Liga gespielt hat....aber die ganze Zeit noch eine Spielberechtigung für die Mannschaft hat. Deinem Sinn nach quasi ein "ureigener Spieler", aber sportlich genau die gleiche Kiste wie im Ausgangsthread.

Das Ganze macht meines Erachtens nur Sinn, wenn man dann auch alle Spieler gleich behandelt, egal ob eigener Vereinsspieler oder schnell eingekaufter Ausländer oder oder...
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