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Alt 17.08.2004, 06:55
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
Rückhandmonster
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AW: Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung

Zitat:
Zitat von Pinguin
Wobei in meinen Augen das hohe Zurückspielen des Balls mit gleichzeitigem Handheben doch ein sehr deutliches Zeichen ist, dass der Spieler nicht bereit war (natürlich nicht wenn er zur Annahme bereit am Tisch stand). Ich persönlich würde dies in solch einem Fall nicht als "Schlagversuch" im Sinne der Regel definieren.

Andere Seite der Medaille:
Soll er den Ball durchlassen, so dass dieser bis ans Ende der Box rollt, wodurch wieder der "unterbrechungsfreie Spielablauf" gestört würde?
Eigentlich ist die ganze Regelung schwachsinnig. (Off-Topic: Nicht dass du jetzt denkst, ich hätte am Samstag absichtlich einmal aufgeschlagen, ohne dass du spielbereit warst. Ich habe deine Antwort gerade erst gelesen.) Normalerweis schlage ich schon aus einem Reflex heraus, selbst wenn ich den Ball nur aus dem Augenwinkel sehe. Andererseits ist eine Abgrenzung ansonsten schwer. Man müsste die Grenze definieren, ab der ein Nichttreffen bzw. Schlechttreffen des Balles als ernsthafter Schlagversuch zu werten ist.
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