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Alt 24.05.2019, 14:23
h.m h.m ist offline
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AW: Wechsel rückgängig machen

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen

Mit der Vereinszugehörigkeit ist so eine Sache.

Also wenn man noch keinen Vereinsbeitritt beantragt hat bzw es schafft die Mitgliedschaft rechtzeitig zum 30.06. wieder zu kündigen....

Wenn es keinen Beitrittsantrag gab ist die generelle Fage ob man dadurch garkeinen Wechselantrag stellen durfte er also nichtig ist und nicht zurück genommen werden muss... Das ist sicher so eine Grauzone und da müßte man womöglich Gerichte am Ende drüber entscheiden lassen , wenn es hart auf hart kommt...und dann kann es zu spät sein.

Meine persönliche Meinung: Der Wechsel ist trotzdem gültig, aber er bekommt solange er nicht beigetreten ist keine Spielberechtigung für den neuen Verein. Sprich der Verein darf ihn auch nicht auf der Mannschaftsaufstellung aufführen
Begründung: Bei einer Unterschrift unter den Wechsel der Spielberechtigung stimmt man indirekt auch der Mitgliedschaft im Verein zu, da man ohne diese Mitgliedschaft ja keinen Antrag auf (Wechsel der) Spielberechtigung stellen dürfte
Da ist WO B 1.2 ziemlich eindeutig, dann kann keine Spielberechtigung erteilt werden, also dann kann quasi kein Wechsel der Spielberechtigung erfolgen.

Das mit dem Zustimmen bei einem Wechselantrag ist korrekt, bedeutet quasi, dass beide (Verein und Spieler) mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass zum Zeitpunkt des Wechsel eine Vereinszugehörigkeit besteht...streng genommen würde das bedeuten, dass bei Unterzeichnen des Wechselantrags derjenige auch schon Mitglied im Verein sein muss
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