Zitat:
Zitat von Fastest115
Fazit: Ich denke , man kommt um die Zustimmung des neuen Vereins nicht rum. Auch nicht mit Kündigung zum 30.06. oder dem Argument man hat keinen Beitrittsantrag unterschrieben.
Dadurch wird ggf nur verhindert, das der neue Verein einen auf die Mannschaftsaufstellung packen kann.
PS: auch zu bedenken ist , dass bei einem Rückwechsel zum 1.1. man dann nicht zur Sollstärke beitragen kann, wenn man in dem anderen Verein dann keine 2 Spiele gemacht hat.
Einzig wenn man den Wechselantrag den der neue Verein ausdrucken muss nicht unterschrieben hat dann hat man ne gute Chance.
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Darum geht es ja nicht, der wurde anscheinend unterschrieben und danach war im Eingangspost auch nicht gefragt. Kein Beitragsantrag oder -beitritt, kein Wechsel der Spielberechtigung möglich.
Das mit der Mannschaftsaufstellung sehe ich ähnlich, dafür muss eine Vereinszugehörigkeit beim Einreichen der Meldung vorhanden sein