Einzelnen Beitrag anzeigen
  #8  
Alt 24.05.2019, 14:31
h.m h.m ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 02.07.2010
Ort: Bad Neustadt
Alter: 51
Beiträge: 1.099
h.m ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wechsel rückgängig machen

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
2. Selbst wenn man das schafft, nutzt es meiner Meinung nach nicht viel, denn zum Zeitpunkt des Wechselantrags, war man ja Vereinsmitglied und somit ist der Antrag rechtmäßig gestellt worden. (auch bei der Ausbildungsentschädigung ist ja der Tag des Wechselantrags entscheidend, ob der da noch Jugendlicher ist und nicht der 1.7. ab dem derjenige Spielberechtigt ist, wo der evtl keiner mehr ist)
Das sehe ich anders, WO B 1.2 sagt doch, dass Voraussetzung für jede Spielberechtigung ist, dass derjenige Spieler Mitglied im Verein ist (nicht zum Zeitpunkt des Antrags, sondern bei der Erteilung). Die Spielberechtigung für den neuen Verein erhält er aber erst am dem 01.07 und wenn jemand zu diesem Zeitpunkt kein Mitglied (mehr) ist, dürfte die auch nicht erteilt werden...oder seh ich das falsch?
Mit Zitat antworten