Zitat:
Zitat von Fastest115
2. Selbst wenn man das schafft, nutzt es meiner Meinung nach nicht viel, denn zum Zeitpunkt des Wechselantrags, war man ja Vereinsmitglied und somit ist der Antrag rechtmäßig gestellt worden. (auch bei der Ausbildungsentschädigung ist ja der Tag des Wechselantrags entscheidend, ob der da noch Jugendlicher ist und nicht der 1.7. ab dem derjenige Spielberechtigt ist, wo der evtl keiner mehr ist)
|
Das sehe ich anders, WO B 1.2 sagt doch, dass Voraussetzung für jede Spielberechtigung ist, dass derjenige Spieler Mitglied im Verein ist (nicht zum Zeitpunkt des Antrags, sondern bei der Erteilung). Die Spielberechtigung für den neuen Verein erhält er aber erst am dem 01.07 und wenn jemand zu diesem Zeitpunkt kein Mitglied (mehr) ist, dürfte die auch nicht erteilt werden...oder seh ich das falsch?