Zitat:
Zitat von h.m
Das sehe ich anders, WO B 1.2 sagt doch, dass Voraussetzung für jede Spielberechtigung ist, dass derjenige Spieler Mitglied im Verein ist (nicht zum Zeitpunkt des Antrags, sondern bei der Erteilung). Die Spielberechtigung für den neuen Verein erhält er aber erst am dem 01.07 und wenn jemand zu diesem Zeitpunkt kein Mitglied (mehr) ist, dürfte die auch nicht erteilt werden...oder seh ich das falsch?
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Auch zuu deiner FRage aus Post 9:
Das siehst du richtig. Wenn er am 1.7. nicht Mitglied des neuen Vereins ist (weil er zb zum 30.06. seine Mitgliedschaft gekündigt hat), kann der Verband keine Spielberechtigung erteilen und man kann ihn auch nicht in einer Mannschaft melden.
Das hat dann aber nichts mit dem Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung und seiner Rücknahme zu tun!!!
Mit der Unterschrift unter den Wechsel bestätigt der Spieler (und der Verein) dass es zu dem Zeitpunkt eine Mitgliedschaft gab, sonst hätte er den ja garnicht unterschreiben dürfen. Ergo kann er sich später nicht darauf berufen, dass es keine Mitgliedschaft gab und somit der Wechselantrag ungültig sei.
Zu Post 9: Er hätte dann für keinen der beiden Vereine eine Spielberechtigung!
Nochmal so wie ich es sehe:
Durch die Unterschrift unter dem Wechselantrag hat der Spieler bestätigt, dass zu diesem Zeitpunkt ein Mitgliedschaft bestand. Der Wechsel ist also grundsätzlich gültig!!
(Zitat aus deinem Ausgangspost:
Voraussetzung für jede Spielberechtigung, deren Erteilung oder deren Wechsel sind folgende Angaben, die der antragstellende Verein durch Absenden in click-TT oder (in allen anderen Fällen) durch rechtsverbindliche Unterschrift bestätigt:
(...)
* Bestätigung des antragstellenden Vereins und des Spielers, dass eine Mitgliedschaft des Spielers im Verein besteht)
Er kann nur im Juni aufgehoben werden, indem alle 3 Parteien zustimmen und dann kann die Spielberechtigung beim alten Verein bleiben. Es gibt keine Chance das die Spielberechtigung beim alten verein bleibt ohne Zustimmung des neuen!!!
Sollte am 1.7. keine Vereinsmitgliedschaft (mehr) vorliegen für den neuen Verein und der Verband bekommt darüber Kenntnis, darf er keine Spielberechtigung für den neuen Verein erteilen und der Spieler kann dann auch nicht auf der Mannschaftsmeldung auftauchen. Natürlich kann man sobald die Vereinsmitgliedschaft dann doch besteht den Spieler nachmelden. Wenn es nach dem Ende/Genehmigung der Mannschaftsmeldung ist eben als zusätzlichen Spieler mit RES
Aber auch mit diesem Schachzug (Kündigung zum 30.06.) kann man nicht die Spielberechtigung für den alten Verein bekommen (was ja Ziel des Ausgangspost war). Man hat dann garkeine am 1.7.