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AW: Wechsel rückgängig machen
Als juristischer Volllaie klingt das ganze Szenario für mich nach einem Fall, für den der §313 BGB Wegfall der Geschäftsgrundlage einst ersonnen wurde.
(Aber auch wenn das nicht die Frage war: dass ein Verein in so einem Fall so auf stur stellt, find ich schon befremdlich.)
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