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AW: Zu schnell ausgeführter Aufschlag - Grund für Verwarnung
Zitat:
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Zitat von Pinguin
Deine Erfahrung mit der Beurteilung, ob der Rückschläger spielbereit war, kann ich durchaus teilen. Aber in deinem vorigen Posting hast Du eine klare Abgrenzung gefordert, die ich mit meinem Posting (zugegebenermaßen etwas überspitzt) geliefert habe  .
Ich denke, die Entscheidung im Prinzip in die Hände des SRaT zu legen (wie sie jetzt auch ist) ist der richtige Weg. Eine Regelung bzw. genauere Abgrenzung kann nie alle möglichen Fälle aufgreifen.
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Ich gebe dir Recht, dass meine Postings auf den ersten Blick etwas seltsam wirken. Aber mein erstes Posting bezog sich ja auf den Wunsch nach einer generellen Regelung (nämlich in den ITTR A) und mein zweites Posting auf die m. E. sinnvollere Variante.
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main
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