Zitat:
Zitat von Chris Kratzenstein
Es gibt (leider) keine Vorschrift mehr ab wievielen Damen man eine Damenmannschaft melden muss. Da lässt die WO gar keine Sonderregleungen der Verbände mehr zu (...)
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Zitat:
Zitat von markx
So ist es.
Die WO hat sich diesbezüglich grundlegend geändert durch die Einführung des gemischten Spielbetriebs und der Möglichkeit von weiblichen Ergänzungsspielern. Gemäß A13 WO gibt es keine Einschränkung bzgl. der Anzahl von WES oder Vorschriften dazu, was für Mannschaften zu melden sind.
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Hallo,
auf den Seiten des DTTB finde ich dazu nur die WO mit dem Vermerk:
Stand: 24. November 2018 (13. DTTB-Bundestag)
zuletzt bearbeitet: 12. April 2019
Darin heißt es unter Punkt 13:
Zitat:
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Zitat von Wettspielordnung des DTTB, Abschnitt A – Allgemeines
13 Gemischter Spielbetrieb
13.1 Grundsatz
Bei allen offiziellen Veranstaltungen spielen männliche und weibliche Aktive – außer im gemisch-
ten Doppel – jeweils unter sich.
13.2 Abweichungen
Für
• weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben gemäß WO A 11.1 in ihrer unters-
ten Gliederung gemäß WO A 1,
• alle nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.3
dürfen die Verbände verbandseinheitliche Abweichungen vom Grundsatz beschließen.
Für
• weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.2
dürfen die Verbände abweichend vom Grundsatz für jede Altersgruppe eine der beiden folgenden
Alternativen verbandseinheitlich festlegen:
a) Spielerinnen dürfen nur in weiblichen Mannschaften als Stamm- oder Reservespieler gemel-
det und eingesetzt werden; in männlichen Mannschaften sind unabhängig davon eine Mel-
dung und ein Einsatz als weiblicher Ergänzungsspieler (WES) zulässig.
b) Spielerinnen dürfen entweder in weiblichen oder männlichen Mannschaften als Stamm- oder
Reservespieler gemeldet und eingesetzt werden. In den Mannschaften des jeweils anderen
Geschlechts derselben Altersklasse sind zusätzlich eine Meldung und ein Einsatz als weibli-
cher Ergänzungsspieler (WES) zulässig.
Für beide Alternativen gelten folgende Regelungen:
• Die Anzahl solcher Spielerinnen ist pro Verein und pro Mannschaft nicht begrenzt.
• Sofern eine solche Spielerin nach Alternative a) oder b) als Stamm- oder Reservespieler in ei-
ner Damenmannschaft und/oder als WES in einer Herrenmannschaft gemeldet ist, ist diese
Meldung sowohl bei den Damen als auch bei den Herren auf die unteren Spielklassen gemäß
WO A 1 beschränkt. Die Einsatzberechtigung als WES in Herrenmannschaften ist dann auf die
unteren Spielklassen gemäß WO A 1 beschränkt, während die Einsatzberechtigung in Damen-
mannschaften nicht beschränkt ist.
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Meine Rückfrage dazu: Habt ihr euch mit den oben zitierten Äußerungen auf
diese Fassung bezogen? Oder gibt es bereits eine aktuellere – wo könnte ich die ggf. einsehen?
Schade finde ich, dass man den Damen
, insbesondere, wenn ihr Verein denn ausschließlich Herren-Mannschaften im Spielbetrieb hat, im Falle einer Regelung durch Möglichkeit a) einen Status als Stammspieler vorenthält.