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AW: Neue Infos zur geplanten Vereinigung - Präsidiumsteam TTBW stellt sich zur Wahl
Es ist verwunderlich, dass offensichtlich keiner einen Blick in die Satzung des BATTV geworfen hat – eindeutig geklärt:
§ 31 –Auflösung/Verschmelzung des BTTV
1.Die Auflösung/Verschmelzung des BTTV kann nur durch Beschluss des Verbandstages erfolgen. Die Beschlussfassung muss mit der Einberufung des Verbandstages angekündigt werden. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist eine Mehrheit von 4/5 aller anwesenden Stimmen erforderlich. Es ist eine namentliche Abstimmung erforderlich.
2.Bei der Auflösung des BTTV fällt das nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten verbleibende Restvermögen an den Badischen Sportbund, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur weiteren Förderung des Tischtennissports, zu verwenden hat. Bei einer Verschmelzung fällt das verbleibende Restvermögen an den neuen Verein.
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