|
AW: Neue Infos zur geplanten Vereinigung - Präsidiumsteam TTBW stellt sich zur Wahl
Im BATTV kann definitv nicht so vorgegangen werden, da laut Satzung eine namentliche Abstimmung erforderlich ist. Ein Beschluss mit reinen Stimmkarten JA oder NEIN würde zur Unwirksamkeit dieses Beschlusses führen.
Wenn es der BATTV richtig macht, dann macht er es so wie Julius K. es verlinkt hat (Bundestag). Das heißt Wahlurne vorne, jeder läuft mal hin (oder sie laufen mit der Wahlurne vorbei) und wirft seine Stimmkarte rein. Nur so hat man ein gesichtertes Ergebnis, was man überprüfen kann und feststellen kann ob nicht auch von einem Verein doppelt (JA/NEIN) abgestimmt wurde.
Im Vereinsrecht gilt der Grundsatz das offen abgestimmt wird. In der Satzung kann man davon abweichen. Ist im BATTV aber nicht explizit geregelt im Gegensatz zum TTVWH.
Die einzige Chance beim BATTV eine geheime namentliche Wahl (d.h. Wahlurne steht in einer Wahlkabine, die niemand sieht oder Stimmkarten in Umschlag und dann in Wahlurne) wäre, wenn ein beliebiges Mitglied vor der Wahl einen Antrag auf geheime Abstimmung stellt und dieser mit einfacher Mehrheit angenommen wird.
Sollte der Versammlungsleiter diesen Antrag ignorieren, könnte dies dazu führen, dass der Beschluss unwirksam wird.
Eines wird definitiv nicht passieren: Hochhalten von Stimmkarten reicht nicht aus, da dies keine namentliche Abstimmung wäre und zur Unwirksamkeit des Beschlusses führen würde.
@Chris: mir wird auch nicht ganz klar warum es so wichtig ist offen oder geheim und was für Konsequenzen manche befürchten. Niemand wird einem den Kopf abschlagen, wenn er sieht, was der andere für Stimmkarten in die Wahlurne schmeißt. Manche haben wohl Angst, dass bei offener Abstimmung der Druck steigt mit der "Mehrheit" zu stimmen und man sich doch kurzfristig umentscheidet (womöglich von dagegen auf dafür).
|