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AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
Zitat:
Zitat von yxcv
Schade, dass noch keine wirkliche Antwort auf meine Frage dabei gewesen ist mit Hinweis auf Paragraph XYZ.
Ich habe bereits zwei Mal dort mitgespielt, aber meine Einstellung hat sich eben geändert.
Deshalb bin ich der Überzeugung, dass jeder für sich entscheiden sollte ob er Straftäter bespaßen möchte oder nicht
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Da niemand einen Paragraphen kennt oder genannt habt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es hier keine Ausnahmeregelung gibt. Wie ich erwähnt habe - die „Knastmannschaft“ in unserem Kreis nimmt ganz regulär am Spielbetrieb teil, abgesehen davon, dass sie - verständlicherweise - nicht auswärts spielt. es zwingt dich niemand, zu spielen, aber Nichtantreten zieht eben eine kampflose Niederlage und eine Strafe nach sich.
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Sage nicht alles, was du weißt,
aber wisse immer, was du sagst.
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