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Alt 30.06.2019, 14:50
Noppenzar Noppenzar ist offline
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AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?

Ich kann es nur vom Fussball her sagen:

Da spielt die JVA seit Jahrzehnten in der Kreisliga C und wird, ausser Konkurrenz, eigentlich immer Meister. Ist eine Jugend JVA. Die müssen intern sehr gute Beurteilungen haben, um überhaupt mitmachen zu dürfen. Die JVA nimmt als Sanktion auch gerne "Fussballverbot", um die Häftlinge zu sanktionieren. Die sind richtig gut, zum Teil durchaus bis Oberliganiveau.

Passiert ist noch nie was.

Ich persönlich sehe es so, dass ich, wenn ich wüsste, dass da ein Kinderficker gegenüber stünde, nicht spielen würde. Bei einem Mörder oder Vergewaltiger auch nicht. Ich denke am besten ist es, wenn man gar nicht fragt.

Man kann sich aber auch vorher schlau machen "wer" da so sitzt. In eine JVA Werl, wo die ganz schweren Jungs sitzen würde ich gar nicht fahren, in die Jugend JVA bei uns schon.

Bei TT muss man ja auch bedenken, dass sich da in einem gewissen Umkreis alle kennen und wer da eventuell gegen den Attentäter von Winnenden antreten muss, kann das ja vorher mit sich ausmachen.

Was als Verein vielleicht auch ganz interessant wäre ist, dort vielleicht auch mal die Schüler oder Jugend einzusetzen. Könnte pädagogisch ganz wertvoll sein, wenn die mal einen Knast von innen sehen und auch mal mit Straftätern ins Gespräch kommen. Könnte den ein oder anderen doch vom Blödsinnmachen abhalten.
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