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Alt 02.07.2019, 12:25
yxcv yxcv ist offline
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AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?

Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Man kann sich aber auch vorher schlau machen "wer" da so sitzt.
Aus Datenschutzgründen ist das gar nicht möglich.
Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
In eine JVA Werl, wo die ganz schweren Jungs sitzen würde ich gar nicht fahren, in die Jugend JVA bei uns schon.
Es handelt sich um eine Erwachsenen-JVA in der querbeet Urkundenfälscher, Räuber, Schläger, aber auch Mörder und Vergewaltiger einsitzen.
Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Was als Verein vielleicht auch ganz interessant wäre ist, dort vielleicht auch mal die Schüler oder Jugend einzusetzen. Könnte pädagogisch ganz wertvoll sein, wenn die mal einen Knast von innen sehen und auch mal mit Straftätern ins Gespräch kommen. Könnte den ein oder anderen doch vom Blödsinnmachen abhalten.
Grundsätzlich stimme ich dir da zu.
Die JVA bei uns erlaubt jedoch nur volljährige Teilnehmer.
Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen
Mit einmal "etwas größerem Scheiß" landet man nicht gleich in der JVA.
Gauso ist es. Von einer Ersatzfreiheitsstrafe abgesehen, muss in Deutschland muss schon sehr, sehr viel vorgefallen sein um in einer JVA zu landen.

Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen
Aber ich kann die Aufregung auch nicht nachvollziehen.
Schließlich geht es bei einer JVA nicht nur um Bestrafung sondern auch Resozialisierung.
Offiziell gibt es in der deutschen Rechtsprechung sogar gar überhaupt keine Strafe der Bestrafung wegen, sondern es soll immer der Resozialisierung dienen. Einzige Ausnahme ist die Sicherungsverwahrung.

Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen
Da helfen solche Veranstaltungen bestimmt weiter.
Zumindest ist es zweifellos eine Bespaßung der Häftlinge.
Das rund 70% wieder straffällig werden und erneut einsitzen, verhindert dies jedenfalls nicht.

Aber wie bereits mehrfach von mir geschrieben, verurteile ich solche Aktionen nicht Mal pauschal (war selbst schon dabei), aber alle Teilnehmer sollten absolut freiwillig mitmachen und nicht durch Strafandrohung von irgendwelchen Gutmenschen oder Geldgeiern dazu gezwungen werden.

Falls hier kein nützlicher Betrag mehr kommt, werden wir wohl die Geldstrafe zahlen.

Geändert von yxcv (02.07.2019 um 12:28 Uhr)
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