Zitat:
Zitat von yxcv
Mit "nützlichen Beitrag" meine ich ganz einfach meine Frage mit dem Regelwerk beantworten oder weiterhelfen zu können.
|
Wie soll man etwas mit dem Regelwerk beantworten, wenn es eine solche Regelung nicht gibt? Da es keine Ausnahmeregelung für Spiele in der JVA gibt, kann dir auch niemand mit dem Regelwerk weiterhelfen, bzw. einzig mit dem Hinweis auf die allgemeinen Strafvorschriften. Die sollten aber hinreichend bekannt sein, daher braucht man die nicht gesondert erwähnen. Insofern ist deine Frage schon mit dem Regelwerk beantwortet. Dafür, dass dir die Antwort offensichtlich nicht passt, kann keiner etwas.
Zitat:
|
Den Staffelleiter zu fragen, kann ich mir leider schenken, der sitzt im Vorstand vom Kreistag und ist für seinen eifrigen Einsatz und Sturheit bekannt, wenn es um Geldstrafen geht.
|
Der Staffelleiter muss sich auch an die bestehenden Regeln halten und kann nicht einfach aus Jux und Dollerei einen Strafbescheid erlassen. Tut er das nicht, wird der Strafbescheid keinen Bestand haben. Warum also sollte er dir eine falsche Auskunft geben?
Wenn du aber deinem Staffelleiter nicht vertraust - es gibt noch ganz viele andere Staffelleiter. Niemand hindert ich, diese zu fragen. Oder frag' gleich bei deinem Verband nach - Möglichkeiten gibt es viele. Und wenn du dann nur - aus deiner Sicht - negative Auskünfte bekommt, bleibt noch das Selbststudium der entsprechenden Vorschriften.
Zitat:
|
Der Vorschlag von Fastest115, zum nächsten Kreisstag Einspruch einzulegen ist gut und werde ich nachkommen. Auf diese Saison wird es jedoch keine Auswirkung mehr haben.
|
Sich selber einzubringen, anstatt nur zu meckern, ist immer gut.